Model-Release-Vertrag (TFP) PDF Drucken E-Mail

 

 

Rechteübertragung | Model-Release-Vertrag (TFP)

 

zwischen dem Fotografen

 

Lukas Lehmann Photography, Sperberweg 8, D-26203 Wardenburg

Tel. +49 (0) 4407 /915111 , E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

und dem Model

 

Frau / Herrn ................................................................................................................................

 

geboren am ..............................................  Personal-Ausweis-Nr ....................................................

 

Straße ..........................................................................................................................................

 

PLZ, Ort .................................................... Land ...........................................................................

 

Handy ...................................................... Telefon........................................................................

 

E-Mail ..........................................................................................................................................

 

ggf. Bank (Konto, BLZ, Institut).......................................................................................................

 

(bitte vollständig ausfüllen!)

 

 

§1 Vertragsgegenstand Am .................................... findet mit dem Model ein Shooting des Fotografen statt mit dem Zweck, Portrait-, Kleidung, Akt-, Teilakt-, Dessous-  und/oder  ………………………..…………………………….-Fotos (unzutreffendes streichen) zu erstellen. Das Model steht dem Fotografen für die in Art und Umfang abgesprochenen Fotos freiwillig zur Verfügung. Beide Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen. Für Akt- bzw. Kleidungsaufnahmen werden die entsprechenden Kleidungsstücke vom Model zum Shooting mitgebracht. Für die gepflegte Erscheinung zum Shooting ist das Model gegenüber dem Fotografen verpflichtet. Als Ort des Shootings wird festgelegt: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören. Die Person ist dem Fotografen vor dem Shooting mitzuteilen.

Das Shooting wird ohne die Zahlung eines Honorars – weder vom Model noch vom Fotografen – durchgeführt und erfolgt auf der sogenannten „TFP-Basis“ (tfp = time for prints). In dieser Form des Shootings wird auf die Zahlung eines Honorars verzichtet. Das Model stellt sich und seine Zeit zur Verfügung, der Fotograf sein Equipment und die Produktion der Bildnisse.  Ob eine Zahlung für entstehende Fahrtkosten gezahlt wird bleibt den Vertragspartnern freigestellt und bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.


§2 Haftungsfreistellung und Vorsorge Die Vertragspartner stellen sich von der Haftung frei, für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden aufzukommen, solange Sie dies nicht durch vorsätzliches Handeln verschulden. Die Vertragspartner bestätigen eine aktuelle Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung und für sich einen nach eigenem Ermessen ausreichenden eignen Versicherungsschutz für Gesundheitsschäden (Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung etc.) zu besitzen.


§3 Nutzungsrecht des Fotografen Das Model ist darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen eine sogenannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist. Das Model willigt unwiderruflich ein, dass die am ...................................... in ...................................... erstellten Fotografien seitens des Fotografen verwendet werden dürfen. Die Fotografien dürfen in unveränderter oder veränderter (z. B. per elektronischer Bildbearbeitung ganz oder teilweise in künstlerischer Weise montierten, beschnittenen, retuschierten, umgefärbten etc. Aufnahmen) Weise in beliebigen Medien, auch im Internet, ohne gesondertes Honorar zeitlich unbegrenzt genutzt werden dürfen. Die Verwendung beschränkt sich auf:

  • Eigenwerbung seitens des Fotografen
  • Künstlerische Ausstellungen
  • Teilnahme an Wettbewerben
  • Veröffentlichung in Medien (bspw. Print- und Onlinemedien)
  • Die Veröffentlichung des Namens des Models erfolgt immer im Ermessen des Fotografen.


Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter (§2 beachten!) und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG).

Weiterhin gestattet das Model die Vermarktung der entstandenen Bildnisse zu den nachstehenden Bedingungen (unzutreffendes streichen). Das Model erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die von ihm angefertigten Fotografien in unveränderter oder veränderter Form durch den Fotografen oder durch Dritte (z. B. Bildagenturen, Verlage, Werbeunternehmen), die mit dessen Einverständnis handeln, ohne jede Beschränkung des sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Verwendungsbereiches

  • für redaktionelle Zwecke ( ja | nein )
  • für werbliche Zwecke der kommerziellen Werbung ( ja | nein )

vervielfältigt, verbreitet, vermarktet, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden. Diese Einwilligung umfasst auch die Digitalisierung und elektronische Bearbeitung. Das Model darf Aufnahmen, die ihm missfallen, im Nachhinein von dieser Regelung ausschließen. Dies bedarf der nachträglichen schriftlichen Erklärung. In diesem Fall ist der Fotograf verpflichtet, die digitalen Daten unwiederbringlich zu löschen bzw. analoges Aufnahmematerial in geeigneter Form zu vernichten. Die Gründe für die Ablehnung sind zu nennen. Die pauschale Ablehnung aller Bilder ist nur möglich, wenn die Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen.

§4 Nutzungsrecht des Models Das Model ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden. (Art. 19 URG). Das Model erhält das Recht, die Fotografien für nicht gewerbliche und unentgeltliche eigene Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu veröffentlichen, einschließlich des Rechts der Nutzung auf seiner privaten Homepage. Dabei ist in jedem Fall im unmittelbaren Bezug zum Foto folgender Urhebervermerk anzubringen:


© Fotograf: Lukas Lehmann Photography oder © www.lukaslehmann.de


Darüber hinausgehende, insbesondere gewerbliche oder entgeltliche Verwendungen der Fotografien durch die abgebildete Person sowie die Teilnahme an Wettbewerben, Preisausschreiben, Gewinnspielen usw. bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Das Model erhält eine Auswahl der Fotografien nach Ermessen des Fotografen im JPG-Format in Dateiform auf CD. In Absprache wird eine geringe Anzahl der Bilder mit professioneller Bildbearbeitung unentgeltlich seitens des Fotografen bearbeitet.  Dabei liegt die Entscheidung über Anzahl und Art der Bearbeitung vorrangig beim Fotografen.

Das Model ist ohne vorherige ausdrückliche Freigabe des Fotografen (Schriftform) nicht berechtigt, die erstellten Bildnisse zu manipulieren, zu verändern oder in sonstiger Art und Weise zu bearbeiten oder zu verfremden. Dies betrifft insbesondere die elektronische Bildverarbeitung /-bearbeitung (EBV).

§5 Honorar bei Vermarktung Wenn das Model mit einer redaktionellen oder werblichen Nutzung einverstanden ist, werden alle Ansprüche an den Fotografen durch eine Zahlung von 10% des Nettohonorarerlöses aus der Einräumung von Nutzungsrechten an den Fotografien abgegolten. Dem Model ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung über die Vermarktung der Aufnahmen kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Verpflichtungen zur Zahlung etwaig anfallender Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben sind durch das Model bei den zuständigen Stellen anzuzeigen und zu zahlen. Zur Zahlung wird die vorstehend genannte Bankverbindung verwendet. Ändert sich das Konto oder ist dies erloschen, ist der Fotograf nicht verpflichtet, nach einem aktuellen Konto zu fahnden bzw. das Model zu kontaktieren. Die Informationspflicht liegt ausschließlich bei dem Model. Die Ansprüche auf Zahlung verfallen nach einer Frist von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nettohonorarerlös dem Fotografen zugegangen ist.

§6 Fristen Sollte einer der Vertragspartner aus einem wichtigen Grund verhindert sein das vereinbarte Shooting wahrzunehmen, so ist er dem anderen Vertragspartner verpflichtet, dies spätestens 14 Tage vor dem Shooting-Termin schriftlich anzuzeigen. Bei Krankheit, Tod (auch eines nahestehenden Angehörigen) entfallen die Fristen. Versäumt ein Vertragspartner diese Fristen, so verpflichtet er sich dem anderen Vertragspartner die nachweislich entstandenen Kosten (wie beispielsweise Kosten für Anfahrten, Location, Catering, Unterkunft, Equipment, Outfits oder ähnlichem) zu erstatten, sofern diese nicht anderweitig genutzt wurden. Die Nachweispflicht über die Kosten liegen bei dem Vertragspartner, der den Anspruch auf Schadensersatz stellt. Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis über den Schaden schriftlich geltend gemacht werden.

§7 Datenschutz Die Vertragspartner werden ohne schriftliche Einwilligung keinen Namen, Anschrift, Telefonnummern oder andere persönliche Daten an unbeteiligte Dritte weitergeben. Der Fotograf darf den Künstlernamen des Models bei Veröffentlichung der Bilder nennen. Die Namensnennung liegt im Ermessen des Fotografen.

§8 Schlussbestimmung Die Ausfertigung dieses dreiseitigen Vertrages liegt beiden Vertragspartnern gleichlautend vor. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Alle Vertragsparteien bestätigen bei Unterzeichnung des Vertrages im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten zu stehen und nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder sonstigen bewusstseinstrübenen oder –beeinflussenden Substanzen zu stehen. Verliert einer der Punkte dieses Vertrages seine Gültigkeit, verliert der Vertrag als Ganzes nicht die Gültigkeit. Gerichtsstand ist der Wohnort des Fotografen.


…………………………………..……………………. ………                         ..……………………………………….…………………
Ort, Datum, Unterschrift Model                                                 Ort, Datum, Unterschrift Fotograf
 
 
…………………………………………………………………………………………………….………………………………………………………………
Nur bei minderjährigem Model: Ich bin mit den Bedingungen dieses dreiseitigen Vertrages zur Anfertigung und Nutzung der Fotografien meines Kindes einverstanden.
 
…………………………………………………………………………………………………….………………………………………………………………
Ort, Datum, Name in Druckbuchstaben, Unterschrift der Eltern oder eines anderen gesetzlichen Vertreters

 
Goto Top




STARTSEITE |  BLOG |  CONTACT |  KALIBRIEREN |  AGB |  SITEMAP |  IMPRESSUM

(c) by Lukas Lehmann Photography | All rights reserved.

Ihr Fotograf in Oldenburg, Bremen, Hamburg, München, New York, Paris, London, Tel Aviv oder wo Sie sonst möchten...

Aktfotograf, Portraitfotograf, Eventfotograf, Hochzeitsfotograf, Kinderfotograf, Babyfotograf, Schwangerschaftsfotograf, Businessfotograf, Werbefotograf,
Geburtstagsfotograf, Dessousfotograf, Lingeriefotograf, Studiofotograf, Pressefotograf, Hundefotograf


Alle dargestellten Bildnisse sind urheberrechtlich geschützt. Jede Form der Nutzung ist genehmigungspflichtig. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt!